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Lüftungsanlagen:
die Lungen unserer
Gebäude. Lüftungsanlagen:
die Lungen unserer
Gebäude.
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die Lungen unserer
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Lüftungsanlagen:
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Vereinfacht betrachtet, sind Lüftungsanlagen – auch raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) genannt – technische Geräte, die für den differenzierten Luftaustausch in allen Arten von Gebäuden zuständig sind. Verbrauchte Luft in Innenräumen wird durch frische Zuluft von außen ausgetauscht. Komplizierter wird es, wenn Klimaanlagen und Lüftungsanlagen für Mensch und Umwelt gesundheitlich unbedenklich und rechtssicher betrieben werden wollen.

Genau wie die menschliche Lunge sind RLT-Anlagen stark von der Außenluft beeinflusst, die angesaugt wird. Nisten sich Verunreinigungen ein, wird das Lüftungssystem »krank« und birgt großes Gefahrenpotenzial für die Gesundheit des Menschen. Die gesetzliche Betreiberpflicht nimmt Sie hier als Anlagenbetreiber in die sogenannte Betreiberverantwortung.

Verunreinigungen in Lüftungsanlagen und Klimaanlagen werden in verschiedene Kategorien unterteilt:
• physikalisch
z.B. Korrosion, Schmutz oder Staub
• chemisch
z.B. Abgase, Schadstoffe oder medizinische Wirkstoffe
• mikrobiologisch
z.B. Bakterien, Schimmelpilze oder Viren

Am schwierigsten ist der Umgang mit der Mikrobiologie. Denn erst in den Tiefen des gesetzlichen Regelwerks finden sich festgeschriebene Belastungsgrenzen für eine mikrobiologische Reinigung einer RLT-Anlage. Diverse Richtlinien für RLT-Anlagen (VDI 6022, VDMA 24186, DIN 1946, DIN EN 16798, DIN EN 15780), die eher wie Gebrauchsanweisungen zu verstehen sind, empfehlen zunächst nur eine regelmäßige Hygieneprüfung von Lüftungsanlagen (auch Hygieneinspektion), um die Gesundheit des Menschen in belüfteten Räumen zu sichern.

Allein mit der Einhaltung festgelegter Inspektionsintervalle, werden Sie Ihrer Betreiberverantwortung aber bei Weitem nicht gerecht. Die verbreitetste und bekannteste Richtlinie ist die VDI 6022 »Raumlufttechnik, Raumluftqualität«. Diese Norm schreibt neben technischer Wartungen auch hygienische Wartungen von RLT-Anlagen vor. Echte Rechtssicherheit im Schadensfall entsteht aber nur, wenn Sie aus einem Hygieneinspektion Protokoll auch die richtigen Wartungsmaßnahmen ableiten. Eine professionelle mikrobiologische Reinigung einer RLT-Anlage kann nur von zertifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden und sollte zusätzlich durch eine rechtssichere Dokumentation bestätigt werden.

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RLT-Anlagen kennen oder brauchen Hilfe bei der richtigen Beurteilung von Hygieneinspektionsberichten?
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Welche Lüftungsanlagen und Klimaanlagen fallen unter die VDI 6022?

Alle Arten von Lüftungsanlagen, egal ob Kleingeräte (z.B. häusliche Klimaanlagen und Splitgeräte) oder Großgeräte mit komplexen Kanalsystemen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden, können im Rahmen der VDI 6022 Vorschriften betrieben werden. Denkbar sind aber auch andere Richtlinien. Die Wahl steht den Betreibern offen. Was aber alle Normen eint, ist u.a. das Überprüfen der mikrobiologischen Zustände in regelmäßigen Zeitabständen und die mikrobiologische RLT-Anlagen Reinigung – fachlich nicht ganz richtig, auch »mikrobiologische Luftbehandlung« genannt.

Ziel der Hygieneinspektionen bei Lüftungsanlagen ist es, den Betreiber in die Lage zu bringen, von raumlufttechnischen Anlagen ausgehende Gefahren für Mensch und Umwelt zu erkennen und Sanierungsmaßnahmen (z.B. eine gezielte mikrobiologische Reinigung) angehen zu können. Je nach Branche und Einsatzort der RLT-Anlagen kann es weitere Vorschriften, Gesetze und Anforderungen geben, die es zu beachten gilt.

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Gesetzliche Grundlage: Ist die VDI 6022 Hygieneinspektion Pflicht?

Hygieneinspektionen für Lüftungsanlagen werden indirekt vorgeschrieben. Die VDI 6022 Richtlinie ist kein Gesetz, sondern nur einer Art Empfehlung, wie sich eine RLT-Anlage hygienisch richtig betreiben lässt. Trotzdem stehen Sie als Betreiber in der Betreiberpflicht, Hygieneinspektionen durchzuführen, weil Sie per Gesetz dafür Sorge zu tragen haben, dass von der Luft in ihren Räumen keine Gefahr ausgeht.

Und wenn Sie nicht wissen, wie es um die Mikrobiologie in Ihren Lüftungsanlagen steht, können Sie sich auch nicht sicher sein, welche Gefahren hier schlummern.

Betreiberpflichten, zu den auch Hygieneinspektionen
zählen, leiten sich hauptsächlich aus folgenden
gesetzlichen Grundlagen ab:
• Arbeitsstättenverordnung<br> (ArbStättV)
• Arbeitsstättenverordnung
(ArbStättV)
Schutz der Gesundheit in Arbeitsräumen
• Betriebssicherheitsverordnung<br> (BetrSichV)
• Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV)
Schutz der Gesundheit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
• § 5 Arbeitsschutzgesetz<br> (ArbSchG)
• § 5 Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG)
Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung
• § 823 Bürgerliches Gesetzbuch<br> (BGB)
• § 823 Bürgerliches Gesetzbuch
(BGB)
Regelung der Haftung im Schadensfall

Das Schwierige bei diesen Gesetzen ist, dass die Luftqualität meist nicht direkt beschrieben wird. Es ist lediglich die Rede davon, dass Verantwortliche – sei es für öffentliche Gebäude oder für Betriebsstätten – Gefahren in ihren Räumen auszuschließen haben. Das kann ein wackeliges Geländer, ein alter Fahrstuhl, ein schweres Arbeitsgerät aber eben auch die Atemluft sein.

Luft als Betriebsmittel

Weil die Luft immer zum Gebäude dazu gehört, muss die Hygiene von raumlufttechnischen Anlagen genauso überwacht werden, wie jeder andere greifbare Gegenstand auch. Die VDI 6022 Richtlinie spricht hier von »gesundheitlich zuträglicher Atemluft«. Was das genau heißt, bleibt aber offen, da es keine festgeschriebenen mikrobiologischen Belastungsgrenzen gibt. Die VDI 6022 bleibt hier also sehr unkonkret und vage.

Als Spezialist für Lufthygiene unterstützt die R. M. ADAM GmbH die öffentliche Hand, Facility Management Unternehmen sowie Unternehmen in allen Branchen bei der richtigen Einschätzung von Hygieneinspektionsergebnissen. Außerdem planen wir hochprofessionelle mikrobiologische Reinigungen von Lüftungsanlagen, führen sie durch und erstellen eine lückenlose rechtssichere Dokumentation aller Schritte. Mit ADAM als Partner entsteht so maximale Rechtssicherheit in einem komplizierten Rechtsraum.

Überall im Einsatz: Keine Branche ohne Lüftungsanlangen.
• Krankenhäuser
• Krankenhäuser
• Pharmazie
• Pharmazie
• Industrie
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• Öffentliche Einrichtungen
• Öffentliche Einrichtungen
• Großküchen
• Großküchen
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VDI 6022 Wartungsintervalle – Kritische Mikrobiologie in den Griff bekommen.

Hygieneinspektionen nach VDI 6022 werden alle 3 Jahre vorgeschrieben. Bei RLT-Anlagen mit Befeuchtung alle 2 Jahre. Das Problem ist, wenn hartnäckige mikrobiologische Mängel in den Lüftungsanlagen nicht fachmännisch beseitigt werden, haben sie bereits nach einem Jahr wieder Bakterien oder Schimmelpilze im Umlauf, die absolut gesundheitsgefährdend sind. »Einmal Durchwischen« ist keine professionelle mikrobiologische Reinigung einer RLT-Anlage! Obwohl Sie als Betreiber also scheinbar normkonform handeln, können Sie weiterhin für Schäden aufgrund von schlechter Luft verantwortlich gemacht werden.

Daher empfiehlt ADAM als Spezialist für Lufthygiene ein langfristiges Hygienekonzept mit kürzeren Wartungsintervallen mit genauer Dokumentation der Hygienemaßnahmen. Das spart am Ende Kosten, schützt die Gesundheit von Mensch und Umwelt und schafft höchstmögliche Rechtssicherheit für Sie als Betreiber.

Lassen Sie sich jetzt umfassend zum Thema Lufthygiene-Sicherheit beraten. Mit unserer Hygiene-Analyse bekommen wir einen schnellen Überblick über den Zustand Ihrer RLT-Anlagen und können Sie sowohl zur VDI 6022 als auch zu Ihren allgemeinen Betreiberpflichten aufklären.
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