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VDI 6022 richtig einordnen.
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Die Hygieneinspektion VDI 6022 oder auch Inspektionen nach anderen Richtlinien und Normen (zum Beispiel VDMA 24186, DIN 1946, DIN EN 16798, DIN EN 15780) sind wichtige Kontrollmaßnahmen für Betreiber von Klimaanlagen und Lüftungsanlagen, damit sie ihrer Betreiberpflicht nachkommen können. Erst mit einem entsprechenden Prüfprotokoll lassen sich gesundheitliche Gefährdungen durch die Atemluft in Innenräumen einschätzen und ggf. Gegenmaßnahmen einleiten.

Nur speziell geschulte und zertifizierte Personen können eine anerkannte Hygieneinspektion nach VDI 6022 an Klimaanlagen und Lüftungsanlagen durchführen. Doch nicht die Durchführung einer Hygieneinspektion stellt Betreiberverantwortliche vor Herausforderungen, sondern häufig die richtige Interpretation der Prüfprotokolle. Besonders bei mikrobiologischen Mängeln braucht es umfassendes Fachwissen, um die ermittelten Werte richtig zu bewerten. In vielen Fällen kommt es vor, dass der Prüfbericht nach der Norm in Sachen Mikrobiologie grünes Licht gibt, und dennoch besteht Gefahr durch belastete Luft für Mensch und Umwelt. Obwohl Sie als Betreiber normkonform handeln, können Sie gegen Ihre Betreiberpflicht verstoßen und im Schadensfall rechtlich in die Haftung rutschen.

Fallstricke bei der richtigen Bewertung eines VDI 6022 Hygieneinspektionsberichts:
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Die Norm schreibt lediglich vor, dass die technisch zur Verfügung gestellte Luft in Innenräumen, nicht schlechter sein darf, als die von außen angesaugte. Ist die Außenluft bereits gesundheitsgefährdend belastet, ist es die im Inneren auch. Hier zeigt die Norm grünes Licht, obwohl der Anlagenbetreiber seine Betreiberpflicht verletzt und fahrlässig handelt.
Können Sie die mikrobiologischen Werte in Ihrem Hygieneinspektionbericht unabhängig der Ampel (grün, gelb, rot) wirklich einordnen? Lassen Sie sich vom Spezialisten für Lufthygiene beraten und vermeiden Sie Pflichtverletzungen.
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Welche RLT-Anlagen fallen unter die VDI 6022 RICHTlinie?

Alle Arten von Lüftungen, egal ob Kleingeräte (z.B. häusliche Klimaanlagen und Splitgeräte) oder Großgeräte mit komplexen Kanalsystemen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden, können im Rahmen der VDI 6022 Vorschriften betrieben werden. Denkbar sind aber auch andere Richtlinien. Die Wahl steht den Betreibern offen. Was aber alle Normen eint, ist u.a. das Überprüfen der hygienischen Zustände von RLT-Anlagen in regelmäßigen Zeitabständen.

Hier kann Ihnen ADAM als Lufthygiene-Experte mit seiner langjährigen Erfahrung zur Seite stehen. Wir ordnen die Ergebnisse der VDI 6022 Hygieneinspektion für Sie ein, entwickeln ein individuelles normkonformes Sanierungskonzept und führen eine hochprofessionelle Reinigung oder Mängelbeseitigung durch. Dabei wird jeder Schritt rechtssicher dokumentiert. Nur so werden Sie Ihrer Betreiberverantwortung vollends gerecht.

Speziell für Verantwortliche in Facility Management Unternehmen bieten wir ein eigens angepasstes Consulting an. Hier beraten wir nicht nur zu Gesetzen, Richtlinien und Fallstricken bei der normkonformen Wartung von Lüftungsanlagen, sondern auch über die Chancen und Potenziale bei echter Rechtssicherheit im Bereich Lufthygiene.

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Ist die VDI 6022 Richtlinie Pflicht?

Die Antwort ist ein klares »Jein«. Zunächst einmal sind Richtlinien keine Gesetze. Aber Richtlinien werden verfasst, damit Gesetze besser eingehalten werden können.

Die VDI 6022 »Raumlufttechnik, Raumluftqualität« wurde als eine Art Anleitung für den korrekten hygienischen Betrieb einer RLT-Anlage geschrieben. Als Betreiber einer Lüftungsanlage haben sie per Gesetz die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass niemand durch belastete Luft zu Schaden kommt. Damit Sie diese Gefahr ausschließen können, brauchen Sie regelmäßige Hygieneinspektionen, die die Richtlinie vorgibt. Und so schließt sich der Kreis: Egal nach welcher Norm Sie verfahren (VDI 6022, VDMA 24186, DIN 1946, DIN EN 16798, DIN EN 15780), sie hilft Ihnen, Ihre gesetzlichen Betreiberpflichten einzuhalten.

Betreiberpflichten, zu den auch Hygieneinspektionen zählen, leiten sich hauptsächlich aus folgenden gesetzlichen Grundlagen ab:
• Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
• Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Schutz der Gesundheit in Arbeitsräumen
• Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
• Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Schutz der Gesundheit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
• § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
• § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung
• § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
• § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Regelung der Haftung im Schadensfall

Das Schwierige bei diesen Gesetzen ist, dass die Luftqualität meist nicht direkt beschrieben wird. Es ist lediglich die Rede davon, dass Verantwortliche – sei es für öffentliche Gebäude oder für Betriebsstätten – Gefahren in ihren Räumen auszuschließen haben. Das kann ein wackeliges Geländer, ein alter Fahrstuhl, ein schweres Arbeitsgerät aber eben auch die Atemluft sein. Richtlinien hingegen konkretisieren für gezielte Sicherheitsbereiche die eher oberflächlichen Gesetzestexte.

Das oft sehr theoretische Konstrukt aus Gesetzen, Richtlinien, Normen und übertragenden Verantwortlichkeiten in Unternehmen kann schnell komplex und undurchsichtig werden. Als Spezialist für Lufthygiene kann ADAM Sie hier unterstützen und beratend zur Seite stehen.

Lassen Sie sich zum Thema Lufthygienesicherheit und Betreiberverantwortung in Ihrer individuellen Betreibersituation von ADAM beraten.
Kontaktieren Sie jetzt den Spezialisten für Lufthygiene!
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